Welches Insolvenzverfahren Verbraucher anwenden sollten und auf welches Insolvenzverfahren Unternehmer zurück greifen müssen, wissen viele Schuldner oder Schuldnerinnen nicht, denn gemäß deutscher Insolvenzordnung bietet das Insolvenzrecht verschiedene Möglichkeiten um sich von einer Überschuldung zu befreien…

Insolvenzberatung zu den Insolvenzverfahren

Das deutsche Insolvenzrecht unterschieden dabei in das Verbraucherinsolvenzverfahren einerseits und in das Regelinsolvenzverfahren andererseits. Diese beide Insolvenzverfahren sollen es den Schuldnern ermöglichen, sich von ihren Schuldenbergen zu befreien, denn am Ende der Insolvenzverfahren winkt die Restschuldbefreiung. Dass diese aber nicht für alle Schulden gilt, sondern bestimmte Schulden nicht erlassen werden können, ist vielen Verbrauchern ebenfalls nicht klar. An diesen Beispielen zeigt sich bereits, dass die Insolvenzberatung durch eine im Insolvenzrecht erfahrene Anwaltskanzlei sehr sinnvoll, oft sogar notwendig ist.

Die Anwaltskanzlei klärt einerseits darüber auf, welches Insolvenzverfahren für den Einzelnen in Frage kommt. Andererseits sorgt sie aber auch dafür, dass alle notwendigen Unterlagen zusammengestellt und ausgewertet werden. Vielfach verlieren die Schuldner im Laufe der Zeit den Überblick darüber, bei wem sie Schulden in welcher Höhe haben. In diesem Fall kann die Anwaltskanzlei tätig werden und nach aktuellen Schuldenaufstellungen bei den Gläubigern fragen. Erst wenn alle Unterlagen vollständig sind, kann entschieden werden, welche Form des Insolvenzverfahrens für den Schuldner in Frage kommt. Für jede angestrebte Insolvenz mit folgender Restschuldbefreiung gilt allerdings, dass zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch erfolgen muss. Dieser kann entweder durch eine Ratenzahlung oder durch einen Vergleich erreicht werden. Für letzteren muss der Schuldner jedoch eine bestimmte Summe aufbringen, mit der die Schuldner dann zumindest anteilig befriedigt werden sollen.

Auch in diesem Punkt steht die Anwaltskanzlei dem Schuldner beratend zur Seite und entwickelt in Zusammenarbeit mit ihm einen Einigungsversuch. Dabei werden die Einnahmen und Ausgaben des Schuldners berücksichtigt, so dass nur die Beträge, die vom Schuldner tatsächlich aufzubringen sind, in diesen Einigungsversuch einfließen können. Weiterhin klärt die versierte Anwaltskanzlei den Schuldner bei der Insolvenzberatung über seine Pflichten im Insolvenzverfahren auf. Denn er ist grundsätzlich dazu verpflichtet, alles zu tun, um Einnahmen zu erzielen, also beispielsweise einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen oder sich um eine solche zu bemühen. Ferner kann der Anwalt auch behilflich sein, wenn die Firma trotz Insolvenz fortgeführt werden soll. Hierbei kann ein Antrag auf Eigenverwaltung gestellt werden.

Übrigens: Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht allen natürlichen Personen offen, wobei auch ehemalige Unternehmer ein Verbraucherinsolvenzverfahren unter bestimmten Umständen für sich nutzen können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen mehr bestehen, wie Gehaltszahlungen, Sozialversicherungsbeiträge oder ähnliches. Außerdem dürfen nicht mehr als 19 Schuldner vorhanden sein, damit ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Kraft treten kann.

Insolvenzberatung zu den Insolvenzverfahren
Insolvenzrecht Bild © Gator Gfx (Fotolia)

Pressekontakt:Mediagreen
Mediagreen Medienservice Thomas Möller Mauergasse 23 98617 Meiningen Deutschland / Thüringen

Rechtlich verantwortlich für Inhalt, Urheberrechte und Bildmaterial

Tags